Silke Feuchthofen

Individueller Islandpferdeservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss

Silke und DagurFür alle Termine benötige ich eine schriftliche Anmeldung, da nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen. Terminänderungen oder Streichungen behalte ich mir nach Absprache mit den Teilnehmern vor. Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 40,- Euro pro Person erhoben, der auf die Kursgebühren angerechnet wird. Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form möglich. Bei Nichtteilnahme gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr.
Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer oder ein Lehrgangs-/Unterrichtstermin ersetzen lässt, sind bei einer Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangs-/Unterrichtsbeginn 50%, ab dem 14. Tag vor Lehrgangs-/Unterrichtsbeginn 80% und ab dem letzten Tag vor Lehrgangs-/Unterrichtsbeginn 100% Lehrgangs-/Unterrichtsgebühren der Lehrgangs-/Unterrichtsgebühren zu zahlen.
Für die IPZV Fortbildungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, diese sind den gesondert anzufordernden Unterlagen zu entnehmen und über das IPZV-Onlineanmeldeverfahren einzusehen.

Die Lehrgangsteilnahme und Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter, der Lehrgangsleiter, der einstellende Betrieb und seine Helfer für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erlitten werden, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach §833 BGB. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhüter i. S. d. § 834 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Das Pferd muss gesund sein, aus einem gesunden Bestand kommen, frei sein von ansteckenden Krankheiten und es muss ein ausreichender Impfschutz gegen Influenza gemäß der jeweils gültigen Fassung der IPO und Tetanus bestehen.
Über genaue Impfvorgaben entscheidet der jeweilige einstellende Betrieb/Veranstalter.